Aktuelles (Stand: 20.02.2023)

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Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit

Leistungen werden erbracht gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV 2:
Der Umfang der zu erbringenden sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung der sicherheitstechnischen Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten nach spezifischem Auftrag durch den Betrieb.

 

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