Operative Behandlung bei Brustkrebs

Für die Durchführung der Erstoperation bestehen international anerkannte Kriterien. Unterschieden wird zwischen der brusterhaltenden Therapie und der Brustentfernung (Mastektomie oder Ablatio). Heutzutage wird in der Regel versucht eine brusterhaltende Therapie durchzuführen. Dies gilt insbesondere bei Wunsch der Patientin, bei einem günstigen Brust-Tumor-Verhältnis (wenn also der Tumor im Verhältnis zur Brust nicht zu groß ist) und bei der Möglichkeit, den Tumor sicher komplett zu entfernen. Wird die Brust erhalten, muss immer eine anschließende Bestrahlung der Brust erfolgen.

Eine Brustentfernung muss durchgeführt werden, wenn mehrere Tumorherde in ein und derselben Brust vorliegen, wenn das Verhältnis von Brust zu Tumor ungünstig ist (d. h. bei im Verhältnis zur Brust sehr großen Tumoren) und wenn der Tumor zentral im Brustgewebe sitzt. Wird die Brust entfernt, so kann in der Regel auf eine anschließende Bestrahlung verzichtet werden.

Die Entfernung der Lymphknoten der gleichseitigen Achselhöhle ist obligater Bestandteil der Operation. Hierbei kann je nach Tumorgröße nur der sogenannte Wächterlymphknoten (sentinel lymph node) oder aber eine größere Anzahl von Lymphknoten entfernt werden. Selbst wenn eine größere Anzahl Lymphknoten entfernt werden muss, sind die Risiken einer solchen Operation sehr gering. Zu einem früher häufig gesehenen Lymphödem (Armschwellung) kommt es aufgrund neuer schonender Operationsverfahren heute nur noch im absoluten Ausnahmefall.


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