Krebsvorsorge
Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich?
Die Befunde Pap I und II sind unbedenklich. In der Regel findet die nächste
Kontrolle im Rahmen der jährlichen Früherkennungsuntersuchung
statt.
Bei Pap III muss kurzfristig ein weiterer Zellabstrich und eine Lupenuntersuchung
(Kolposkopie) erfolgen. Bilden sich die Zellveränderungen nicht zurück,
kann zur Sicherung der Diagnose auch eine Gewebsentnahme nötig sein.
Bei Pap IIID werden der Abstrich und die Kolposkopie in Abständen
von drei bis sechs Monaten wiederholt. In der Regel wird in dieser Situation
ein sogenannter HPV-Abstrich durchgeführt. Dabei wird das Vorliegen
einer Infektion mit Humanen Papillomaviren nachgewiesen oder ausgeschlossen,
um eine bessere Einschätzung des Befundes zu erreichen.
Bleiben die verdächtigen Zellveränderungen längerfristig
bestehen, so muss dieser Befund durch Entnahme von Gewebe gesichert
werden. Hierbei wird mittels einer sogenannten Knipsbiopsie ein 1-2 mm
kleines
Gewebsstück vom Muttermund entfernt und in einem Speziallabor untersucht.
Wird durch dies Probeentnahme der Befund bestätigt, kann eine sogenannte
Konisation erforderlich werden.
Bei Pap IV a und b ist eine Konisation erforderlich, da der Verdacht
auf ein Carcinoma in situ oder auf ein schon etwas tiefer ins Gewebe
vorgedrungenes Karzinom anders nicht sicher ausgeschlossen werden
kann.
zurück