Krebserkrankungen
Brustkrebs
Operative Behandlung
Für die Durchführung der Erstoperation bestehen international
anerkannte Kriterien. Unterschieden wird zwischen der brusterhaltenden
Therapie und der Brustentfernung (Mastektomie oder Ablatio). Heutzutage
wird in der Regel versucht eine brusterhaltende Therapie durchzuführen.
Dies gilt insbesondere bei Wunsch der Patientin, bei einem günstigen
Brust-Tumor-Verhältnis (wenn also der Tumor im Verhältnis
zur Brust nicht zu groß ist) und bei der Möglichkeit,
den Tumor sicher komplett zu entfernen. Wird die Brust erhalten,
muß immer eine anschließende Bestrahlung der Brust erfolgen.
Eine Brustentfernung muss durchgeführt werden, wenn mehrere
Tumorherde in ein und derselben Brust vorliegen, wenn das Verhältnis
von Brust zu Tumor ungünstig ist (d. h. bei im Verhältnis
zur Brust sehr großen Tumoren) und wenn der Tumor zentral
im Brustgewebe sitzt. Wird die Brust entfernt, so kann in der Regel
auf eine anschließende Bestrahlung verzichtet werden.
Die Entfernung der Lymphknoten der gleichseitigen Achselhöhle
ist obligater Bestandteil der Operation. Hierbei kann je nach Tumorgröße
nur der sogenannte Wächterlymphknoten (sentinel lymph node)
oder aber eine größere Anzahl von Lymphknoten entfernt
werden. Selbst wenn eine größere Anzahl Lymphknoten entfernt
werden muss, sind die Risiken einer solchen Operation sehr gering.
Zu einem früher häufig gesehenen Lymphödem (Armschwellung)
kommt es aufgrund neuer schonender Operationsverfahren heute nur
noch im absoluten Ausnahmefall.
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